Hinweise zur Packmittelentsorgung
Die Deutsche Verpackungsverordnung bei LANXESS
Die Deutsche Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 fordert von Herstellern und Vertreibern von Verpackungen sowie verpackten Waren die Rücknahme und Verwertung der Packmittel nach der Verwendung. Seit 01. Januar 2000 gilt die Rücknahmeverpflichtung auch für Verpackungen sogenannter schadstoffhaltiger Füllgüter.
Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch vom Endverbraucher zurückzunehmen und wieder zu verwenden oder zu verwerten. Kosten und Ort der Übergabe werden in der Industrie und im Gewerbe frei vereinbart. Für die industriellen und gewerblichen Verpackungen kann jeder Hersteller seiner Verpflichtung selbst oder durch einen beauftragten Dritten nachkommen.
LANXESS hat einen Zeichennutzungsvertrag mit der Firma Repasack abgeschlossen und hat bereits für die Leistung der Ensorgung bezahlt. Deshalb ist auf den Papiersäcken ein Repasack Zeichen (Symbol) und unsere Lizenznummer aufgedruckt.
LANXESS-Kunden können sich mit unserer Lizenznummer bei der Repasack melden (siehe u.a. Kontaktdaten) und sich nach der nächstgelegenen Rückgabestelle erkundigen. Dort können die LANXESS Säcke kostenfrei zurückgegeben werden.
Kontaktdaten REPASACK GmbH:
Kundenbetreuung
Nerotal 4
65193 Wiesbaden
Tel: +49 (611) 532303 - 0
Fax: +49 (611) 528518
E-Mail: info@repasack.de
Hier finden Sie die nächstgelegene Rückgabestelle.